Abfallrecht
Abfallrecht regelt die Vermeidung, Entsorgung, Verwertung und umweltgerechte Behandlung von Abfällen – von der Trennung über die Sammlung bis zur endgültigen Entsorgung. Wir vertreten Abfallbehörden und Unternehmen in allen abfallrechtlichen Fragen – von der Satzungsgestaltung (z. B. Anschluss- und Benutzungszwang, Gebührensatzungen) über Genehmigungsverfahren und behördliche Anordnungen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Rechtsanwalt Michael Raden hat als Vorsitzender Richter des 5. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts langjährige Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet.
Unsere Spezialisten in diesem Bereich: