Erschließungsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht. Hier beraten wir hauptsächlich öffentliche Aufgabenträger zu Fragen bei der Bildung von Erschließungseinheiten, Erschließungsabschnitten und Abrechnungsgebieten sowie der wasser- und abwassergemäßen Erschließung, entwerfen und prüfen Erschließungsverträge, gestalten Satzungen und übernehmen die Vertretung gegenüber Erschließungsträgern oder vor den Verwaltungsgerichten. Rechtsanwalt Michael Raden ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung Herausgeber der 11. Auflage des Buchs Erschließungs- und Ausbaubeiträge, dem führenden Standardwerk in diesem Rechtsgebiet. Er und Rechtsanwältin Dr. Nadine Däumichen, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, sind seit vielen Jahren als Dozenten beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. und der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie in diesem Bereich tätig. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schmuck entwirft und prüft Erschließungsverträge für öffentliche Aufgabenträger und Projektentwickler.
Unsere Spezialisten in diesem Bereich: