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Arbeitsrecht/Sozialversicherungsrecht – Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat nach eigener Pressemitteilung noch vor Weihnachten beschlossen, dass die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert wird. Die Verlängerung der Bezugsdauer gilt bis zum 31.12.2025.

Die Bundesregierung habe demnach festgestellt, dass es zuletzt einen deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland gegeben habe. Die Bundesregierung geht dabei vorläufig davon aus, dass im September 2024 rund 268.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit waren. Dies seien 76 Prozent mehr als im Vorjahr und fast dreimal so viele wie im September des Jahres 2022.

Ziel sei es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um ihre erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigen halten zu können. Zudem sei die Finanzierung von Arbeit und Weiterbildung besser als die Bezahlung von Arbeitslosigkeit.

Bei Fragen rund um das Thema Kurzarbeit, aber auch bei Entlassungen oder notwendigen Änderungen der Arbeitsverträge stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Torsten Geißler
Rechtsanwalt

SchmuckDäumichen Rechtsanwälte

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