Neues Vergaberecht in Sachsen-Anhalt
Das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA) wurde im September vom Landtag beschlossen und trat am 01.11.2025 in Kraft. Es hat eine bis zum 31.12.2028 befristete Geltungsdauer.
Der Anwendungsbereich des Gesetzes beschränkt sich auf Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Neu ist das Entfallen der bislang gesetzlich festgelegten Wertgrenzen (z.B. 40.000€ bei Dienstleistungen). Das zuständige Ministerium darf durch Verordnung festlegen, ab welchen Auftragswerten die Regelungen des Gesetzes Anwendung finden.
Dies ist nun erfolgt. Seit 07.11.2025 gelten auf Grundlage der Änderung der Auftragswerteverordnung des Landes vom 01.11.2025 (GVBl. LSA 16/2025), S. 811 vom 01.11.2025) folgende Erleichterungen im Vergaberecht, für Vergabeverfahren, die nach dem 06.11.2025 begonnen haben:
Lieferungen & Dienstleistungen:
Bis zum EU-Schwellenwert ist eine beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb zulässig. Leistungen bis zu 100.000Euro (netto) können freihändig vergeben werden.
Bauleistungen:
Für Aufträge bis zum EU-Schwellenwert ist eine beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb zulässig. Bis zu einem Auftragswert von 2.500.000 Euro (netto) kann die Vergabe freihändig erfolgen.
Zudem sollen öffentliche Auftraggeber künftig selbst festlegen, welche Nachweise und Erklärungen erst vom Bestbieter nach Abschluss der Angebotswertung zu übergeben sind. Die Neureglung soll bewirken, dass Bieter entlastet und das Verfahren beschleunigt wird.
Die Berechnung von Fristen im Vergabeverfahren erfolgt nun wieder nach Kalendertagen (bisher Werktage).
Die Regelungen zur Tariftreue, zum vergabespezifischen Mindestlohn und zur Entgeltgleichheit wurden vereinfacht und konkretisiert. Nunmehr ist für Bau- und Dienstleistungen ein Mindeststundenentgelt vorgesehen, das sich an der Entgeltgruppe 1, Erfahrungsstufe 2 des TV-L Ost orientiert. Zudem müssen die Bieter den einschlägigen Tarifvertrag nicht mehr ausdrücklich benennen, sondern nur noch ein Datenblatt des Tariftreue-Portals Sachsen-Anhalt als Anlage beifügen. Lieferleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Tarifliche Änderungen während der Vertragslaufzeit sind zu berücksichtigen.
Die ILO-Kernarbeitsnormen (universelle Mindeststandards für menschenwürdige Arbeit, die grundlegende Rechte und Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer weltweit garantieren) wurden gestrichen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Gesetzesänderung zu einer Beschleunigung der Vergabeverfahren führt.
Dr. Nadine Däumichen
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fachanwältin für Vergaberecht