Zur letzten Änderung des § 23 Abs. 5 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt veranstalten wir am 14.04.2026 einen Online-Workshop. Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Däumichen und Herr Rechtsanwalt Michael Raden werden die sich aus der Gesetzesänderung ergebende Gebührenerhebungspflicht für die Mitbenutzung der öffentlichen Anlagen durch die Straßenbaulastträger besprechen.