von Sebastian Schmuck
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Zur letzten Änderung des § 23 Abs. 5 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt veranstalten wir am 14.04.2026 einen Online-Workshop. Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Däumichen und Herr Rechtsanwalt Michael Raden werden die sich aus der Gesetzesänderung ergebende Gebührenerhebungspflicht für die Mitbenutzung der öffentlichen Anlagen durch die Straßenbaulastträger besprechen.

SchmuckDäumichen Rechtsanwälte

Wir sind spezialisiert auf öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen.

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