von Nele Harpke-Gläser
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Anfang des Jahres 2024 ist die letzte Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz – SächsBRKG in Kraft getreten. Damit wurden auch die Regelungen in § 69 Abs. 2 und 3 SächsBRKG, nach denen die Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Feuerwehreinsatz erstattet verlangen können, geändert. Neu ist ein Erstattungstatbestand für den Betreiber automatischer Notrufsysteme und für die ungeprüfte Weiterleitung einer Alarmierung einer automatischen Alarmierungsanlage. Neben Kraftfahrzeughaltern sind nun auch Eigentümer und Besitzer von Fahrzeugen kostenpflichtig. Die Absätze 4 bis 8 regeln den Kostenersatz für Einsatzkräfte und Fahrzeuge neu.

 

Die diesjährigen Seminare von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schmuck zur Kostenerstattung nach Einsätzen der Gemeindefeuerwehr nach dem SächsBRKG werden am 23.09.2025 und 24.09.2025 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr als Webinare stattfinden.

Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung bis zum 15.09.2025. Für die Teilnahme erheben wir einen Kostenbeitrag von 170,00 € (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) pro Teilnehmer.

Wir würden uns freuen, Sie bei unserem Kanzleiseminar begrüßen zu dürfen.

SchmuckDäumichen Rechtsanwälte

Wir sind spezialisiert auf öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen.

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