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Vergaberecht: 
neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026

Am 23.10.2025 wurden die aktualisierten Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie gelten ab dem 01.01.2026 für die nächsten zwei Jahre und sind für öffentliche Aufträge, die ab dem 01.01.2026 bekannt gemacht werden, anzuwenden.

EU-Schwellenwerte ab Januar 2026:

  • für Bauleistungen:

5.404.000 Euro (bisher 5.538.000 Euro)

  • für Liefer- und Dienstleistungen (obere und oberste Bundesbehörden):

140.000 Euro (bisher 143.000 EUR)

  • für Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber):

216.000 Euro (bisher 221.000 Euro)

  • für Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern:

432.000 Euro (bisher 443.000 Euro)

  • Konzessionen:

5.404.000 € (vorher: 5.538.000 €)

  • Sektorenauftraggeber

(Liefer- und Dienstleistungen):

432.000 € (vorher: 443.000 €)

  • Verteidigung und Sicherheit

(Liefer- und Dienstleistungen):

432.000 € (vorher: 431.000 €)

  • Die Schwellenwerte für soziale und besondere Dienstleistungen bleiben unverändert. 

Die Schwellenwerte gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat und sind von öffentlichen Auftraggeber zwingend zu beachten.

Dr. Nadine Däumichen
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fachanwältin für Vergaberecht

SchmuckDäumichen Rechtsanwälte

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