von Nele Harpke-Gläser
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VG Magdeburg: Rückbau Trinkwasserhausanschluss

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 08.01.2026 im Verfahren 9 B 429/25 MD entschieden, dass der Rückbau eines Trinkwasserhausanschlusses nicht durch Bescheid geregelt werden darf. Es handelt sich bei dem Rückbau um ein schlicht-hoheitliches Handeln zur Umsetzung einer Maßnahme der Verwaltung.

Die Behörde habe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Befugnis, den Rückbau im Wege des Erlasses eines Verwaltungsaktes zu regeln. Sie sei lediglich verpflichtet, den betroffene Grundstückseigentümer über die bevorstehende Maßnahme rechtzeitig zu informieren.

Soweit der betroffene Grundstückseigentümer gegen den Rückbau vorgehen möchte, kann er folglich nur einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch ein Verwaltungsgericht stellen oder eine Leistungsklage erheben.

Die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht und liegt uns auch nicht vor. Sie wurde von Uwe Haack, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Magdeburg und Vorsitzender Richter der für die Verbandsbeiträge und Umlage zuständigen Kammer, bei den 24. Beitrags- und Gebührentagen Sachsen-Anhalt vorgestellt.

Dr. Nadine Däumichen
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fachanwältin für Vergaberecht

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