Öffentliches Dienstrecht
Das öffentliche Dienstrecht regelt die Rechte und Pflichten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Wir beraten und vertreten Dienstherren und Beschäftigte bei allen Fragen rund um Einstellung, Beförderung, Versetzung, Dienst- und Disziplinarverfahren sowie bei Streitigkeiten über dienstliche Pflichten und Ansprüche. U.a. Rechtsanwalt Michael Raden, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht a. D., und Rechtsanwalt Torsten Geißler bringen dabei ihre umfassende Expertise im Disziplinarrecht aus richterlicher und anwaltlicher Perspektive ein.
Unsere Spezialisten in diesem Bereich: