Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag 2025
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“. Er enthält eine Reihe arbeitsrechtliche Reformvorhaben, die nachfolgend kompakt dargestellt werden:
1. Flexibilisierung der Arbeitszeit
Vor dem Hintergrund, dass ich Beschäftigte und Unternehmen mehr Flexibilität wünschen, will die Bundesregierung im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen. Es soll jedoch gelten: „Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden“.
2. Elektronische Arbeitszeiterfassung
Die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten soll gesetzlich geregelt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen soll es angemessene Übergangsregeln geben. Vertrauensarbeitszeit soll möglich bleiben.
3. Tarifbindung und Tariftreue
Ein Bundestariftreuegesetz soll eingeführt wer-den, das öffentliche Aufträge des Bundes ab gewissen Schwellenwerten an die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen knüpft. Ziel ist die Stärkung der Tarifbindung – Tariflöhne „müssen wieder die Regel werden“.
4. Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn soll sich künftig an 60 % des Bruttomedianlohns orientieren, was im Jahr 2026 einen Mindestlohn von 15 Euro ermöglichen könnte. Die Entscheidung soll weiterhin bei der unabhängigen Mindestlohnkommission liegen.
5. Steuerliche Anreize für Mehrarbeit
Mehrarbeitsstunden, die über die tariflich vereinbarte Vollzeit hinausgehen, sollen steuerfrei vergütet werden können. Auch Prämien für Teilzeitkräfte, die ihre Arbeitszeit erhöhen, sollen steuerlich begünstigt werden.
6. Digitalisierung der Mitbestimmung und Rechte der Gewerkschaften
Betriebsratssitzungen, Betriebsversammlungen und auch Betriebsratswahlen sollen künftig online möglich sein. Gewerkschaften sollen ein digitales Zugangsrecht zu Betrieben erhalten, um ihre Aufgaben auch online effektiv wahrnehmen zu können. Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften soll zudem steuerlich begünstigt werden.
Fazit: Es bleibt abzuwarten, ob und wie schnell die Vorhaben der neuen Bundesregierung umgesetzt werden. Absehbar ist, dass insbesondere die Flexibilisierung der Arbeitszeit und die Regelungen zur verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung Folgefragen aufwerfen werden.