Kanzlei
Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Vertretung öffentlicher Aufgabenträger, insbesondere im Kommunal- und Kommunalabgabenrecht, Wasserrecht, Straßenrecht, Hochschulrecht, öffentlichen und privaten Baurecht, Vergaberecht, Recht der Sozialversicherungsträger, Miet- und Immobilienrecht, öffentliches Dienstrecht sowie im Arbeitsrecht. Unsere Kanzlei ist seit Beginn ihrer Tätigkeit Anfang der 1990er Jahre in der umfassenden Beratung von Kommunen, Landkreisen, Zweckverbänden, Sozialversicherungsträgern und Hochschulen bundesweit tätig. Unsere Kompetenzen zeigen sich in insgesamt sieben Fachanwaltstiteln für Verwaltungsrecht, Vergaberecht, Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht sowie Miet- und WEG-Recht. Zudem sind wir als Dozenten bei staatlichen und privaten Bildungsträgern und durch Publikationen tätig. Wir werden außerdem unterstützt von Herrn Prof. Dr. Uwe Berlit, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen a.D. und Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., und Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Höfler, Fachanwalt für Miet- und WEG- Recht und für Bank- und Kapitalmarktrecht, als freie Mitarbeiter.
Unsere Mandanten
Zu unseren Mandanten zählen seit langem Kommunen, Zweckverbände, Hochschulen und Sozialversicherungsträger. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen. Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Sozietät liegt im öffentlichen Recht. Wir beraten etwa in Fragen der Infrastruktur (z. B. Straßen, Wasser und Abwasser), der Bauleitplanung und des Abfallrechts; vor Gericht verhandeln wir unter anderem die ordnungsgemäße Besetzung öffentlicher Ämter und - für Hochschulen - die Zahl der Studienplätze in der Medizin, Zahnmedizin und Psychologie.