„Die Legalisierung“ von Cannabis – im arbeitsrechtlichen Kontext

Zum 01.04.2024 ist das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) in Kraft getreten. Ein Artikel des neuen Gesetzes regelt die Einführung des Konsumcannabisgesetztes (KCanG). Der Beitrag soll einen kurzen Überblick zur Thematik im arbeitsrechtlichen Bezugbieten.

 

Was regelt das KCanG?

Das KCanG verbietet auch – wie bisher – grundsätzlich den Besitz, den Anbau, die Herstellung, etc. von Cannabis. Das neue Gesetz sieht jedoch für denBesitz von Cannabis erlaubte Ausnahmen vor. Diese beziehen sich auf Personen miteinem Alter von über 18 Jahren und erlauben den Besitz von 50 Gramm am Wohnort oder am gewöhnlichen Aufenthalt. An anderen Orten dürfen Personen mit einemAlter von über 18 Jahren 25 Gramm besitzen.

Nicht grundsätzlich, sondern nur für einzelne Bereiche, verboten ist derKonsum für bestimmte Bereiche; zum Beispiel Sichtbereiche von Schulen, Kinderspielplätzen, Fußgängerzonen.

Das Gesetz enthält darüber hinaus Regelungen beispielsweise zum legalenAnbau, zur Prävention sowie zu Straf- und Bußgeldtatbeständen.

 

Was galt bereits bisher – und gilt weiter?

Auch weiterhin ist Cannabis insbesondere als berauschendes Mittel im Sinne der Bußgeldvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes eingestuft. Somit handeltregelmäßig ordnungswidrig, wer unter der Wirkung von Cannabis im Straßenverkehrein Kraftfahrzeug führt. Maßgeblich dafür, ob diese Wirkung vorliegt, ist der Nachweis im Blut. Insbesondere für die Personenbeförderung gelten darüberhinaus spezialgesetzliche Verbote. Zudem kommt insbesondere im Straßenverkehrdie Verwirklichung von Straftatbeständen in Betracht.

 

Was hat der Arbeitgeber zu beachten?

Die oben in Grundzügen dargestellten Regelungen gelten auch während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände. Der Arbeitgeber muss darüber hinausunterbinden, dass Beschäftigte sich selbst oder andere gefährden.

Sobald der Arbeitgeber eine solche Gefahr erkennt, insbesondere, weil (möglicherweise berauschte) Beschäftigte Kraftfahrzeuge führen wollen, muss erdies regelmäßig verhindern. Als Indiz für den Rausch des Betroffenen kann ein Schnelltest dienen. Sicher nachgewiesen kann der Rausch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig erst mit dem Nachweis im Blut.

 

Kann der Arbeitgeber den Konsum von Cannabis generell verbieten?

Eine klare und rechtssichere Antwort auf diese Frage gibt es derzeit nicht,weil ein absolutes Verbot auch den Freizeitbereich der Arbeitnehmer betrifft; der Arbeitnehmer also rechtzeitig zum Arbeitsbeginn komplett rauschfrei sein müsste. Die Grenzen eines möglichen Verbots sind daher fließend um imEinzelfall unterschiedlich. Sofern beispielsweise sicherheitsrelevante Bereichebetroffen sind, lässt sich ein absolutes Verbot eher rechtfertigen alsaußerhalb solcher Bereiche. Erreicht werden kann ein solches Verbot regelmäßigauch durch Betriebs-/Dienstvereinbarungen sowie Tarifverträge. Während der Arbeitszeit kann der Konsum von Cannabis untersagt werden.

 

Was folgt aus dem Rausch am Arbeitsplatz?

Derartiges Verhalten des Beschäftigten ist im Regelfall eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Als Sanktionen kommen eine Abmahnung sowie als ultima-ratio die Kündigung in Betracht. Sofern der Beschäftigte nicht in derLage ist, seine Arbeitsleistung vertragsgemäß zu erbringen, kann der Anspruchauf Entgeltzahlung entfallen.

Auch hier sind jedoch die Umstände des Einzelfalls entscheidend, insbesondere, sofern eine Suchtkrankheit vorliegt. Insofern wäre die Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten – möglicherweise – unverschuldet und es könnte ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bestehen.

 

Was änderte das CanG aus arbeitsrechtlicher Sicht noch?

Ein weiterer Teil ändert die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sodass Ausbilder bei bestimmten Straftaten im Bezug mit den neuen Cannabisregelungen nicht mehr ausbilden dürfen sowie der Arbeitsstättenverordnung, wonach Arbeitgeber die nichtrauchenden Beschäftigtenauch vor Rauchen und Dämpfen von Cannabisprodukten schützen müssen.

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