Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs

Ab Dezember 2012 werden alle sächsischen Gerichte an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) angeschlossen. Damit können ab dem 01.12.2012 auch beim Verwaltungsgericht Chemnitz, beim Verwaltungsgericht Leipzig und beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht elektronische Dokumente eingereicht werden. Beim Verwaltungsgericht Dresden ist das bereits seit dem 01.03.2012 möglich. Die Einzelheiten sind in der Verordnung des Sächsischen Justizministeriums über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO) geregelt.

Die Behörden im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Leipzig und des Verwaltungsgerichts Chemnitz müssen daher ihre Rechtsbehelfsbelehrungen in den Widerspruchsbescheiden anpassen. Die bisherige Belehrung, dass die Klage schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen ist, ist unrichtig. Wenn die Adressaten von Widerspruchsbescheiden in der Rechtsbehelfsbelehrung weiterhin über die Form der Klageerhebung belehrt werden sollen, ist der Hinweis auf die Möglichkeit aufzunehmen, dass die Klage auch als elektronisches Dokument bei dem jeweiligen Gericht eingereicht werden kann. Unterbleibt eine Anpassung der Belehrungen, sind diese unrichtig mit der Folge, dass die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO für die Einlegung des Rechtsbehelfes gilt.

Fragen zum Thema?

Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre Fragen.

Kontaktformular