Neue Gewässerunterhaltungssatzung der Stadt Leipzig
Im Leipziger Amtsblatt vom 06.04.2013 wurde die neu gefasste Gewässerunterhaltungssatzung der Stadt Leipzig vom 20.03.2013 veröffentlicht. Dabei hat die Stadt Leipzig im Vergleich zur bislang gültigen Satzung erhebliche Veränderungen und vor allem Erweiterungen vorgenommen.
Zum einen wurde der Kreis der Abgabenschuldner erweitert. Beitragspflichtig sind nunmehr neben den Anliegern auch die Hinterlieger, also diejenigen Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an Anliegergrundstücke unmittelbar angrenzen und die berechtigt sind, das Anliegergrundstück zu nutzen, um an das Gewässer zu gelangen. Beitragspflichtig sind jetzt auch Besitzer von Anlieger- oder Hinterliegergrundstücken.
Die Gewässerunterhaltungsabgabe schulden zukünftig auch die Nutzer von Gewässern, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse oder Bewilligungen zum gewerblichen Transport von Personen mit Wasserfahrzeugen einschließlich des Betriebs einer Fahrgastschifffahrt berechtigt sind.
Die einzelnen Abgabensätze wurden zum anderen etwa verdoppelt. Für Anlieger, Hinterlieger und Besitzer beträgt der Beitragssatz anstatt bisher 0,50 € pro Meter Uferlänge jetzt 0,95 € pro laufenden Meter Uferlänge. Der Abgabensatz von 0,01 € für 2 m³ Wasser wurde für Einleiter auf 0,01 € pro m³ Abwasser und für Nutzer auf 0,02 € je m³ Wasser erhöht.
Da die Stadt Leipzig die Gewässerunterhaltungssatzung kurz vor Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes erlassen hat, ist mit einer baldigen Erhebung der Gewässerunterhaltungsabgabe durch die Stadt Leipzig zu rechnen. Falls Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten, beachten Sie bitte die Hinweise in der Rechtsbehelfsbelehrung und lassen Sie den Bescheid von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht überprüfen.