SächsOVG: Eigenbetriebe können Bescheide erlassen

Das Sächsische OVG hat im Beschluss vom 07.02.2013, Aktenzeichen: 5 B 320/12, entschieden, dass der Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Dresden im Rahmen der laufenden Betriebsführung zum Erlass von Verwaltungsakten befugt ist.

Für die vom Antragsteller geäußerten Bedenken gegen eine Gebührenfestsetzung durch einen Verwaltungshelfer war nach Auffassung des Sächsischen OVG kein Raum. Der angefochtene Gebührenbescheid war nicht von einem privaten Geschäftsbesorger erlassen worden, sondern vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und somit von der Antragsgegnerin selbst. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung ist die Betriebsleitung eines Eigenbetriebes zum Erlass von Verwaltungsakten befugt.

Inwieweit die neuen Regelungen zum Verwaltungshelfer in § 4 SächsKAG zur „Legalisierung“ der bisherigen Praxis, z.B. Gebührenbescheide durch private Geschäftsbesorger erstellen zu lassen, führen, bleibt abzuwarten.

Fragen zum Thema?

Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre Fragen.

Kontaktformular