Schadensersatzanspruch des Leitungseigentümers wegen Lieferung einer mangelhaften Rotationsdüse

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 12.11.2020 - 04 O 3539/15 den Hersteller von Kanalreinigungstechnik zum Ersatz des Schadens verurteilt, der dem klagenden Abwasserzweckverband durch den Einsatz einer mangelhaften Rotationsdüse zur Reinigung seiner Schmutzwasserkanäle entstanden ist.

Der Abwasserzweckverband hatte bei dem Beklagten eine Rotationsdüse nebst Einsätzen bestellt, um seine Kanäle aus Steinzeugrohr damit zu reinigen. Nach der Verwendung dieser Düse stellte der Verband einen erhöhten Abwasseranfall in dem betreffenden Kanalabschnitt fest. Bei einer anschließenden Kontrolle fiel auf, dass die Steinzeugrohre erhebliche Schäden durch Riss- und Scherbenbildung in regelmäßigen Abständen an der Sohle der Rohre aufwiesen. Nachdem außergerichtliche Einigungsversuche scheiterten, klagte der Abwasserzweckverband auf Vorschuss für die Schadensbeseitigung und zukünftige Kosten der Schadensbeseitigung. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige testete die Düse und stellte deren Mangelhaftigkeit fest. Sie arbeitete nicht nur mit Rotation, sondern auch mit einer Unwucht vergleichbar mit einer Vibrationsdüse und erzeugte dadurch die Schäden an den Steinzeugrohren.

Das Gericht hat die Herstellerfirma zum Ersatz des Schadens verurteilt, der dem Abwasserzweckverband durch die Reparatur der betroffenen Kanalabschnitte entstehen wird.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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